Title: FAQs
Author: RegioHelden
Published: 31. August 2022
Last modified: 7. Februar 2024

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![Female doctor giving encouragement to elderly patient by holding her hands](https://
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giving-encouragement-to-elderly-patient-by-holding-her-hands.jpg)

# FAQs und Links

## Unsere passenden Antworten zu Ihren Fragen

Hier finden Sie einen Überblick über die **meist gestellten Fragen**.

Welche Krankheitsbilder werden von Ihnen versorgt?

Wir versorgen Patient:innen mit chronischen Lungenerkrankungen, neuromuskulären 
oder neurologischen Erkrankungen (z.B. ALS, Zustand nach Apoplex, Schädelhirntrauma)
u.v.m., bei denen eine bis zu **24-stündige Überwachung der Vitalzeichen notwendig**
ist. Dazu zählen überwiegend Patient:innen mit einer Trachealkanüle oder beatmete
Menschen (invasiv und nicht-invasiv) sowie palliativ Patient:innen.

Da dieser Bereich der Pflege **komplexes Wissen und technisches Verständnis** voraussetzt,
arbeiten wir ausschließlich mit examinierten Pflegefachkräften. Außerdem ist eine
entsprechende Zusatzausbildung vorgeschrieben, z.B. eine Weiterbildung als Pflegeexpert:
in oder als Fachkraft für die außerklinische Intensivpflege.

Was versteht man unter Heimbeatmung?

Heimbeatmung ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, bei der Patient:innen trotz
der Notwendigkeit einer vorübergehenden oder dauerhaften maschinellen Beatmung **
aus der Klinik entlassen werden** können. Die Versorgung kann mithilfe eines speziell
für den Heimbedarf entwickelten **Beatmungsgerätes zu Hause** erfolgen, sodass der
Betroffene so weit möglich am normalen Lebensalltag teilnehmen kann.

Es wird unterschieden zwischen **invasiver Beatmung** über eine Trachealkanüle und**
nicht-invasiver Beatmung**, z.B. mit einer Maske.

Was heißt 1:1-Betreuung? Wie viele Pflegekräfte kümmern sich um eine:n Patient:in?

1:1-Betreuung bedeutet, dass sich zu jeder Zeit eine Pflegefachkraft **nur um jeweils
eine:n Patient:in** in dessen eigener Häuslichkeit kümmert. Es gibt pro Patientenversorgung
ein Pflegeteam, welches sich die **Betreuung untereinander aufteilt**.

Ein Team besteht i.d.R, aus vier bis fünf Vollzeitstellen, welche jedoch auch auf
Teilzeitkräfte aufgeteilt werden können. Die Anzahl der Fachkräfte pro Team kann
also variieren. Die Arbeit erfolgt meist in 12-Stunden-Schichten, wodurch eine **
rund um die Uhr Versorgung** gewährleistet wird.

Diese Pflegesituation ermöglicht es, **optimal auf die Bedürfnisse** und Wünsche
der Patient:innen einzugehen und zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern. Außerdem
gibt es in der 1:1-Betreuung keinen Zeitdruck, was ein **angenehmes Klima** schafft
und die Qualität der Pflege deutlich steigert.

Anspruch darauf haben Intensivpatient:innen, die in häuslicher Umgebung gepflegt
werden.

Wo müssen Leistungen der ambulanten Intensivpflege beantragt werden?

Die pflegebedürftige Person muss selbst keine Leistungen beantragen, die vom Pflegedienst
erbracht werden. Der **Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen** nach Verordnung
durch den Arzt bzw. die Ärztin und Genehmigung der Krankenkasse direkt mit dem entsprechenden
Leistungsträger **ab**. 

Sie selbst müssen ggf. Anträge z.B. zur Einstufung in einen Pflegegrad, bei Inanspruchnahme
von Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege stellen, hierbei **unterstützen und 
beraten wir Sie gerne**.

Was kostet die Versorgung durch einen ambulanten Intensivpflegedienst? Werden alle
Kosten von der Krankenversicherung übernommen?

Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden in der Regel **größtenteils
von der Krankenkasse** getragen. Die gesetzliche Grundlage steht im SGB V, § 37.
Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit können **individuelle Zusatzzahlungen **für
die Patient:innen entstehen.

Die Pflegekassen übernehmen für Pflegesachleistungen immer die Kosten bis zum Maximalbetrag
des vorhandenen Pflegegrades. Werden **darüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen**,
sind dies meist private Leistungen und müssen **selbst finanziert** werden.

Gegebenenfalls beteiligen sich bei Bedarf noch weitere Leistungsträger:innen an 
den anfallenden Kosten. Alle Kosten werden Ihnen vor Leistungserbringung ausführlich
durch einen Kostenvoranschlag mitgeteilt.

Wie wird die Versorgungsübernahme organisiert?

Wenn Sie sich bei uns für eine ambulante intensivpflegerische Versorgung entscheiden,
beginnen wir unverzüglich **alle nötigen Schritte für die Versorgungsübernahme**
einzuleiten.

Während des gesamten Prozesses arbeiten wir eng mit dem **entlassenden Krankenhaus
oder Pflegeheim** zusammen und sind im Austausch mit dem Sozialdienst, den behandelnden
Ärzt:innen, Pfleger:innen, Therapeut:innen und Lieferant:innen der Hilfsmittel. 
Parallel dazu übernehmen wir den Schriftverkehr mit der Kranken- und Pflegeversicherung.

Was passiert, wenn ein:e Patient:in für eine längere Zeit ins Krankenhaus oder in
die Reha muss?

Sobald die zu pflegende Person ins Krankenhaus oder in Reha geht, wird die ambulante
Pflege ausgesetzt. Anfallende Eigenanteile **müssen nicht weitergezahlt werden**.

## Kontaktieren Sie uns!

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Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

## Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden umgehend kontaktiert.

## Wichtige Links

Hier finden Sie wichtige Informationen und Paragrafen zur **aktuellen Gesetzesgrundlage**.

Materialien der Bundesregierung zum Themenbereich Pflege: [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege)

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**Gesetzestexte**:

 * Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI): [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/)
 * Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V): [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/)
 * Sozialhilfe (SGB XII): [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/)

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**Richtlinien**:

 * Pflegebegutachtungsrichtlinie: [https://www.gkv-spitzenverband.de](https://www.gkv-spitzenverband.de)
    - Pflegeversicherung
    - Richtlinien, Vereinbarungen, Formulare
    - Richtlinien zur Pflegeberatung und Pflegebedürftigkeit
    - Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit

 * Richtlinie häusliche Krankenpflege: [https://www.g-ba.de/richtlinien/11/](https://www.g-ba.de/richtlinien/11/)
 * Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege: [https://www.g-ba.de/richtlinien/123/](https://www.g-ba.de/richtlinien/123/)

Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen melden Sie sich bei uns!
Tel.: [0711 - 490 042 26](https://www.pflegedienst-sonnenwinkel.de/faqs/+4971149004226?output_format=md)

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