Female doctor giving encouragement to elderly patient by holding her hands

FAQs und Links

Unsere passenden Antworten zu Ihren Fragen

Hier finden Sie einen Überblick über die meist gestellten Fragen.

Welche Krankheitsbilder werden von Ihnen versorgt?

Wir versorgen Patient:innen mit chronischen Lungenerkrankungen, neuromuskulären oder neurologischen Erkrankungen (z.B. ALS, Zustand nach Apoplex, Schädelhirntrauma) u.v.m., bei denen eine bis zu 24-stündige Überwachung der Vitalzeichen notwendig ist. Dazu zählen überwiegend Patient:innen mit einer Trachealkanüle oder beatmete Menschen (invasiv und nicht-invasiv) sowie palliativ Patient:innen.

Da dieser Bereich der Pflege komplexes Wissen und technisches Verständnis voraussetzt, arbeiten wir ausschließlich mit examinierten Pflegefachkräften. Außerdem ist eine entsprechende Zusatzausbildung vorgeschrieben, z.B. eine Weiterbildung als Pflegeexpert:in oder als Fachkraft für die außerklinische Intensivpflege.

Was versteht man unter Heimbeatmung?

Heimbeatmung ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, bei der Patient:innen trotz der Notwendigkeit einer vorübergehenden oder dauerhaften maschinellen Beatmung aus der Klinik entlassen werden können. Die Versorgung kann mithilfe eines speziell für den Heimbedarf entwickelten Beatmungsgerätes zu Hause erfolgen, sodass der Betroffene so weit möglich am normalen Lebensalltag teilnehmen kann.

Es wird unterschieden zwischen invasiver Beatmung über eine Trachealkanüle und nicht-invasiver Beatmung, z.B. mit einer Maske.

Was heißt 1:1-Betreuung? Wie viele Pflegekräfte kümmern sich um eine:n Patient:in?

1:1-Betreuung bedeutet, dass sich zu jeder Zeit eine Pflegefachkraft nur um jeweils eine:n Patient:in in dessen eigener Häuslichkeit kümmert. Es gibt pro Patientenversorgung ein Pflegeteam, welches sich die Betreuung untereinander aufteilt.

Ein Team besteht i.d.R, aus vier bis fünf Vollzeitstellen, welche jedoch auch auf Teilzeitkräfte aufgeteilt werden können. Die Anzahl der Fachkräfte pro Team kann also variieren. Die Arbeit erfolgt meist in 12-Stunden-Schichten, wodurch eine rund um die Uhr Versorgung gewährleistet wird.

Diese Pflegesituation ermöglicht es, optimal auf die Bedürfnisse und Wünsche der Patient:innen einzugehen und zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern. Außerdem gibt es in der 1:1-Betreuung keinen Zeitdruck, was ein angenehmes Klima schafft und die Qualität der Pflege deutlich steigert.

Anspruch darauf haben Intensivpatient:innen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Wo müssen Leistungen der ambulanten Intensivpflege beantragt werden?

Die pflegebedürftige Person muss selbst keine Leistungen beantragen, die vom Pflegedienst erbracht werden. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen nach Verordnung durch den Arzt bzw. die Ärztin und Genehmigung der Krankenkasse direkt mit dem entsprechenden Leistungsträger ab

Sie selbst müssen ggf. Anträge z.B. zur Einstufung in einen Pflegegrad, bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege stellen, hierbei unterstützen und beraten wir Sie gerne.

Was kostet die Versorgung durch einen ambulanten Intensivpflegedienst? Werden alle Kosten von der Krankenversicherung übernommen?

Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden in der Regel größtenteils von der Krankenkasse getragen. Die gesetzliche Grundlage steht im SGB V, § 37. Je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit können individuelle Zusatzzahlungen für die Patient:innen entstehen.

Die Pflegekassen übernehmen für Pflegesachleistungen immer die Kosten bis zum Maximalbetrag des vorhandenen Pflegegrades. Werden darüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen, sind dies meist private Leistungen und müssen selbst finanziert werden.

Gegebenenfalls beteiligen sich bei Bedarf noch weitere Leistungsträger:innen an den anfallenden Kosten. Alle Kosten werden Ihnen vor Leistungserbringung ausführlich durch einen Kostenvoranschlag mitgeteilt.

Wie wird die Versorgungsübernahme organisiert?

Wenn Sie sich bei uns für eine ambulante intensivpflegerische Versorgung entscheiden, beginnen wir unverzüglich alle nötigen Schritte für die Versorgungsübernahme einzuleiten.

Während des gesamten Prozesses arbeiten wir eng mit dem entlassenden Krankenhaus oder Pflegeheim zusammen und sind im Austausch mit dem Sozialdienst, den behandelnden Ärzt:innen, Pfleger:innen, Therapeut:innen und Lieferant:innen der Hilfsmittel. Parallel dazu übernehmen wir den Schriftverkehr mit der Kranken- und Pflegeversicherung.

Was passiert, wenn ein:e Patient:in für eine längere Zeit ins Krankenhaus oder in die Reha muss?

Sobald die zu pflegende Person ins Krankenhaus oder in Reha geht, wird die ambulante Pflege ausgesetzt. Anfallende Eigenanteile müssen nicht weitergezahlt werden.

Wichtige Links

Hier finden Sie wichtige Informationen und Paragrafen zur aktuellen Gesetzesgrundlage.

Materialien der Bundesregierung zum Themenbereich Pflege: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege


Gesetzestexte:


Richtlinien:

  • Pflegebegutachtungsrichtlinie: https://www.gkv-spitzenverband.de
    • Pflegeversicherung
    • Richtlinien, Vereinbarungen, Formulare
    • Richtlinien zur Pflegeberatung und Pflegebedürftigkeit
    • Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen melden Sie sich bei uns!
Tel.: 0711 - 490 042 26

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