junge hübsche Krankenschwester pflegt einen pazienten, misst blutdruck, blutzucker künstliche beatmung im Krankenhaus oder pflegeheim

Unsere Leistungen

Wir helfen Ihnen, wo es nur geht

Für unsere Patient:innen sind wir mehr als nur Pflegekräfte. Wir sind Helfer:innen und Vertraute, die sowohl die zu pflegende Person als auch die Angehörigen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen.

Wir informieren Sie darüber, welche Leistungen der Krankenkasse Sie in Anspruch nehmen können, die Kosten hierfür werden i.d.R. von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir nehmen Ihnen gerne etwas Last von den Schultern, beraten und unterstützen Sie in Ihren Entscheidungen.

Hier finden Sie einen Überblick über unser Leistungsangebot:

Außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmungspflege

Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Kosten werden in Kombination von der Kranken- und der Pflegekasse übernommen.

  • Der Bedarf liegt vor, wenn die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz erforderlich ist.
  • Dies trifft vor allem, jedoch nicht ausschließlich, auf tracheotomierte und / oder beatmete Menschen zu, deren tägliche Pflege bis zu 24 Stunden umfasst. 
  • Unter anderem bei folgenden Diagnosen: Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Schlaganfall, Wachkoma und Meningitis
  • Die außerklinische Intensivpflege kann dank hochentwickelter Medizintechnik in der eigenen Häuslichkeit erbracht werden, hierfür bedarf es einer Verordnung durch einen spezifisch qualifizierten Arzt bzw. Ärztin.
  • Wir führen die Verhandlung für die Kostenübernahme und organisieren in Kooperation mit den Sanitätshäusern und Providern notwendige Hilfsmittel.
  • Ist die Pflege- und Betreuungssituation zu Hause neu für Sie, gestalten wir mit Ihnen gemeinsam zunächst den Lebensraum des Patienten, um die außerklinische Intensivpflege zu ermöglichen.
Grundpflege nach SGB XI

Leistungen der Grundpflege oder auch körperbezogene Pflegemaßnahmen genannt, sind Hilfestellungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und / oder Mobilität. Die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation des Pflegebedürftigen stehen hier im Vordergrund.

Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse im Rahmen des Pflegegrades, bei Mehrbedarf können evtl. auch Eigenanteile für die zu pflegende Person entstehen.

Auszüge aus dem Leistungskatalog:

  • Körperpflege (z.B. das Waschen, Duschen oder Baden)
  • Ernährung (z.B. Hilfestellung beim Essen oder die Gabe von enteraler Ernährung) 
  • Mobilität (z.B. Aufstehen, Mobilisation in den Rollstuhl oder Lagerung / Positionierung im Bett, Begleitung bei Terminen oder Veranstaltungen außer Haus)
  • Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen (z.B. Dekubitusprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe, Soor- und Parotitisprophylaxe, Obstipationsprophylaxe) sowie Aufklärung und Beratung über gesundheitsförderndes Verhalten
Behandlungspflege nach SGB V

Leistungen der Behandlungspflege sind verordnete medizinische Hilfeleistungen, die vom Arzt bzw. der Ärztin an den Pflegedienst delegiert werden.

Die Kosten hierfür werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Auszüge aus dem Leistungskatalog:

  • Tracheostomaversorgung, Trachealkanülenwechsel und endotracheales Absaugen
  • Heimbeatmung invasiv und nicht-invasiv
  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Injektionen oder Medikamentengabe
  • Schmerztherapie 
  • Management und Überwachung von Medikamenten, enteraler und parenteraler Ernährung sowie ableitender Systeme
  • Überwachung und Versorgung von Zugängen, z.B. Infusionen oder Portversorgung
Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, können bei uns den von der Pflegekasse geforderten Beratungsbesuch abrufen. Sie sollen die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und regelmäßige pflegefachliche Unterstützung der Pflegeperson gewährleisten.

Die Kosten hierfür werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Folgende zeitliche Abstände sind hier vorgegeben:

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können zweimal pro Jahr freiwillig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen
  • Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen beziehen, können halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen
Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst nach §39 SGB XI

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson (z.B. pflegende Angehörige, Nachbar:in) wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Verhinderungspflege ist auch möglich, wenn die Pflegeperson regelmäßig persönliche Freizeittermine wahrnimmt und deswegen die Pflege in dieser Zeit nicht selbst übernehmen kann.

  • Anspruch auf Verhinderungspflege besteht immer zusätzlich, d.h. auch dann, wenn die ambulanten Sachleistungen des Pflegedienstes voll ausgeschöpft sind.
  • Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
  • Bei stundenweiser Verhinderung (unter acht Stunden) pro Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Palliativversorgung nach SGB V

Die häusliche Krankenpflege umfasst auch die ambulante Palliativversorgung, das bedeutet die Versorgung von schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase

  • Erspart unnötige Krankenhausaufenthalte und erleichtert den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit
  • Verordnung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
  • Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bei einer nicht heilbaren Krankheit oder begrenzter Lebenserwartung und einem besonderen Versorgungsbedarf
  • Unter anderem ärztliche, pflegerische und psychologische Leistungen
  • Dient als Beratungsleistung, Teil- oder Vollversorgung
  • Durchführung von speziellen Ärzt:innen und Pflegekräften in Kooperation mit dem ambulanten Pflegedienst
Zusätzliche Leistungen unseres Pflegedienstes

Wir begleiten unsere Patienten:innen ins Krankenhaus und unterstützen sie bei jeder ambulanten ärztlichen Untersuchung.

  • Vorbereitung des Wohnraumes vor der Entlassung aus dem Krankenhaus und Sicherstellung, dass alles Nötige vorhanden und einsatzbereit ist
  • Beratung und Schulung in der häuslichen Umgebung
  • Schulung und Einweisung von Angehörigen in Grundpflege- und Behandlungspflegemaßnahmen
  • Begleitung in den Kindergarten, zur Schule oder zur Arbeit und nach Absprache auch auf Reisen oder in den Urlaub

Bei Fragen zu unseren Leistungen kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie ausführlich.
Tel.: 0711 - 490 042 26

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen